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Ihre Lebensquelle - unsere Aufgabe: Wasser

Warum Gebührensplitting?

Das KKU ist verpflichtet, die jährlichen Kosten der Abwasserbeseitigung über die Gebühren abzudecken. Bisher war der Maßstab dafür der Frischwasserbezug. Das bedeutet, für jeden Kubikmeter bezogenen Wassers musste auch ein Kubikmeter Abwasser bezahlt werden.

In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser, das als Trinkwasser bezogen wurde, sondern auch Regen- und Niederschlagswasser, das über Dächer, Straßen, Wege und Plätze ins Kanalnetz gelangt. Dieser Anteil wird bei der Bemessung der Gebühren nach dem reinen Frischwasserbezug völlig außer Acht gelassen. Das bedeutet, dass Grundstücke mit einem hohen Anteil an versiegelten Flächen bisher in relativ geringem Umfang an den Kosten der Abwasserbeseitigung beteiligt wurden.

Gerechtere Gebührenberechnung durch Splitting
Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden deshalb künftig aufgeteilt. 80 Prozent der Kosten werden wie bisher über den Frischwasserbezug abgerechnet und der verbleibende Rest über die Größe der versiegelten Flächen.

Dadurch errechnet sich für Kempten derzeit eine Schmutzwassergebühr von 1,90 € und eine Niederschlagswassergebühr von 0,46 € pro Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind die Abwassergebühren in Kempten damit moderat. Die Schmutzwassergebühr beträgt in Deutschland im Schnitt 1,97 € zuzüglich 0,88 € Niederschlagswassergebühr.

Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich
Für die Gebührenberechnung werden nur die Flächen herangezogen, über die Niederschlagswasser in den Abwasserkanal fließt. Das sind vor allem Dachflächen und private befestigte Verkehrsund Hofflächen auf einem Grundstück. Flächen, die nicht an das Kanalsystem angeschlossen sind, werden nicht berücksichtigt; ebenso alle unbefestigten Flächen und Grünflächen.

Der erste Schritt besteht darin, alle versiegelten Flächen zu ermitteln und diese in einem Außenanlagengestaltungsplan (Maßstab 1:100) darzustellen, aus dem sämtliche befestigten und versiegelten Flächen, deren Größe (m²), Beschaffenheit sowie die jeweilige Entwässerungssituation ersichtlich sind. Dieser Außenanlagengestaltungsplan wird dann zusammen mit dem Entwässerungsbaugesuch beim KKU vorgelegt. Aus den Angaben im Außenanlagengestaltungsplan wird dann beim KKU die gebührenrelevante Fläche ermittelt und dementsprechend die Niederschlagswassergebühr für das Grundstück individuell festgesetzt.

Sollten sich in der Folgezeit Änderungen in der Außenanlagengestaltung ergeben (z.B. durch Umbaumaßnahmen), ist der Eigentümer verpflichtet, diese mittels eines entsprechend geänderten Außenanlagengestaltungsplanes dem KKU mitzuteilen.

Änderungen der gebührenrelevanten Fläche ab 10 m² werden dann ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses der baulichen Maßnahme berücksichtigt und die Niederschlagswassergebühr wird daraufhin entsprechend reduziert oder angehoben.

Natürlich ist das KKU auch Ansprechpartner bei Fragen.
Unter der Rufnummer 08 31 / 57 111 - 0 erreichen Sie unsere Mitarbeiter, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Einige Antworten sowie Tipps zur Entsiegelung haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

» Tipps & Tricks

» FAQ - Häufig gestellte Frägen

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