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Gebührensplitting - Antworten auf häufig gestellte Fragen
In Deutschland gibt es zwei anerkannte Maßstäbe für die Ermittlung der Abwassergebühren: den reinen Frischwassermaßstab und den so genannten gesplitteten Gebührenmaßstab.
Frischwassermaßstab
... bedeutet, dass alle Kosten der Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers auf der Grundlage des verbrauchten "Trinkwassers" in Rechnung gestellt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes wird in Kempten seit dem 01.01.2005 ein getrennter Gebührenmaßstab angewendet.
Die für die Berechnung der Höhe der Niederschlagswassergebühr notwendigen Flächenermittlungen wurden unter Mitwirkung und in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern im Rahmen einer groß angelegten Erhebungsaktion in der Zeit von Mai 2004 bis November 2005 durchgeführt. Hierbei sind häufig gleich gestellte Fragen aufgetaucht, auf die hier eingegangen wird:
- Welche überbauten und befestigten Flächen werden für die Gebührenberechnung herangezogen?
- Was ist der Unterschied zwischen versiegelten Flächen, befestigten Flächen und Dachflächen?
- Was bedeutet Abflussbeiwert?
- Sind befestigte Gartenwege, Grundstückszufahrten oder Hofflächen grundsätzlich gebührenpflichtig?
- Wie wird die Dachfläche berechnet?
- Wie wirken sich Zisternen auf die Niederschlagswassergebühr aus?
- Wie verhält es sich mit Regentonnen?
- Fällt die Niederschlagswassergebühr auch an, wenn das Wasser in einen Vorfluter (Bach etc.) abgeleitet oder der Versickerung zugeführt wird?
1. Welche überbauten und befestigten Flächen werden für die Gebührenberechnung herangezogen?
Es sind die Flächen heranzuziehen, von denen Niederschlagswasser in den Kanal gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z. B. aufgrund der Geländeneigung über einen Straßeneinlauf.
2. Was ist der Unterschied zwischen versiegelten Flächen, befestigten Flächen und Dachflächen?
Versiegelte Flächen sind diejenigen Bereiche auf einem Grundstück von denen aus das Wasser nicht direkt ins Erdreich versickern kann sondern in die Kanalisation fließt.
Man unterteilt die versiegelten Flächen in Dachflächen, also den Bereichen die mit Gebäuden überbaut sind und befestigte Flächen also Bodenbeläge, die nicht oder nur teilweise ein Versickern von Niederschlag in das Grundwasser erlauben.
Oder als Formel: Versiegelte Fläche = Dachflächen + befestigte Flächen
3. Was bedeutet Abflussbeiwert?
Der Abflussbeiwert beschreibt zu wie viel Prozent eine Fläche zur Berechnung herangezogen wird. Z. B. haben ein normales Ziegeldach und eine Asphaltfläche einen Wert von 1,00, d. h. sie werden zu 100% berechnet, ein Gründach oder Ökopflaster haben einen Wert von 0,30, d.h. sie werden zu 30% herangezogen.
4. Sind befestigte Gartenwege, Grundstückszufahrten oder Hofflächen grundsätzlich gebührenpflichtig?
Wenn das Niederschlagswasser dieser Flächen auf dem Grundstück versickert: "Nein" !
5. Wie wird die Dachfläche berechnet?
Die Größe errechnet sich nach dem tatsächlichen Maß der Dachaußenkanten im Grundriss - die Dachschräge spielt hierbei keine Rolle.
6. Wie wirken sich Zisternen auf die Niederschlagswassergebühr aus?
Zisternen speichern einen Teil des Niederschlagswassers zum eigenen Verbrauch im Garten oder als Brauchwasser (Toiletten, Waschmaschinen).
... mit Überlauf:
Bei einer Speicherkapazität von mindestens 3,0 Kubikmeter (m3) und Überlauf in die öffentlichen Kanalisationen wird die Zisterne mit Bonusflächen honoriert.
Je Kubikmeter werden 10 Quadratmeter versiegelter Fläche angerechnet, bei z.B. 5 Kubikmeter reduziert sich die anzurechnende versiegelte Fläche somit um 50 m2.
... ohne Überlauf:
Für Zisternen ohne Überlauf ist vom Grundstückseigentümer der Nachweis der an die Zisterne angeschlossenen Dachflächen und befestigten Flächen zu erbringen. Die gebührenwirksame Fläche verringert sich entsprechend, da von diesen Flächen ja kein Wasser der Kanalisation zugeführt wird.
7. Wie verhält es sich mit Regentonnen?
Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc.
Die angeschlossenen versiegelten Flächen werden voll veranschlagt und Regentonnen bleiben unberücksichtigt. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert.
8. Fällt die Niederschlagswassergebühr auch an, wenn das Wasser in einen Vorfluter (Bach etc.) abgeleitet oder der Versickerung zugeführt wird?
Bei direkter Einleitung in einen Bach oder bei direkter Versickerung (ohne jede vorherige Benutzung einer öffentlichen Kanalisation) entfällt für die entsprechenden Flächen die Gebührenpflicht.
Wird bei der Ableitung eine öffentliche Einrichtung benutzt, wie z.B. ein Regenwasserkanal und erst dann der Vorfluter oder die Unter-grundversickerung in Anspruch genommen, sind die Flächen jedoch nicht von der Gebühr befreit.
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