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Bauherren-Informationen

Fettabscheider

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Fettabscheider

Fettabscheider trennen Fette und Öle vom Abwasser. Das fett- und ölhaltige Schmutz- und Spülwasser aus Küchen der Gastronomie, Hotellerie oder Gemeinschaftsverpflegung muss über einen Fettabscheider entsorgt werden. Fettabscheideranlagen reinigen gewerbliche Abwässer vor, bevor das Wasser in die Kanalisation abfließt.

Fett schwimmt aufgrund seiner geringeren Dichte auf, sammelt sich auf der Oberfläche und kann entnommen werden. Das öl- und fettfreie Abwasser fließt in den Abwasserkanal. Da sich in der Anlage auch die Fließgeschwindigkeit des Abwassers verringert, sinken schwere Feststoffe (Essensreste) zu Boden und setzen sich im Schlammfang ab.

Wann ist ein Fettabscheider notwendig?

Gewerbetreibende, die mit Lebensmitteln arbeiten, z. B. Gaststätten, Hotels, Gemeinschaftsverpflegungsküchen, Grill-, Brat- und Frittierküchen, sind verpflichtet Fettabscheider zu installieren, wenn fetthaltiges Abwasser anfällt. Haben Sie Fragen hierzu? Die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Abwasser, Grundstücksentwässerung informieren Sie über die konkreten Anforderungen gemäß der KKU Entwässerungssatzung (EWS).

 

Wozu dient ein Fettabscheider?

Im Fettabscheider wird das abfließende Abwasser abgekühlt und stark beruhigt, damit sich die Stoffe nach dem Schwerkraftprinzip trennen: Fett schwimmt nach oben auf, Feststoffe sinken nach unten ab und das Wasser verbleibt in der mittleren Phase. In regelmäßigen Abständen (monatlich) und bei Bedarf müssen das Fett und der unten abgesetzte Schlamm aus dem Abscheider von Fachfirmen entnommen und als Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Welche technischen Regeln gelten?

Gemäß nachfolgender Normen ist fetthaltiges Abwasser vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation durch einen Fettabscheider zu behandeln

  • § 15 Abs. 2 Nr. 7 EWS
  • EN 1825
  • DIN 4040 - Teil 100
  • DWA M 167-3

 

Welcher Fettabscheider ist der Richtige?

Die richtige Größe eines Fettabscheiders wird abhängig von Art und Menge des fetthaltigen Abwassers von dem Hersteller des Abscheiders bzw. von einem Fachkundigen berechnet. Die konkrete Bauart des Fettabscheiders wird danach gewählt, ob die Anlage oberirdisch im Keller oder unterirdisch eingebaut werden soll. Wichtig! Beim Einbau des Fettabscheiders ist auf eine normgerechte Be- und Entlüftung der Anlage zu achten. In der Regel wird hierzu eine Lüftungsleitung bis über das Dach installiert.

 

Was ist bei der Inbetriebnahme zu beachten?

Der Fettabscheider ist nach Anleitung des Herstellers zu installieren. Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Fettabscheiders ist eine Erst-Inspektion durch einen zertifizierten Fachkundigen nach DIN 4040-100 Ziffer 12.4. Die Inbetriebnahme ist von dem Betreiber der Anlage, z. B. Gastronom, rechtzeitig beim KKU anzuzeigen.

 

Sparen durch Eigenleistungen!

Betreiber des Fettabscheiders z. B. Gastronomen können durch einen kurzen eintägigen Lehrgang die Sachkunde erwerben bzw. einen Mitarbeiter fortbilden zum Betriebsbeauftragten Abwasser. Viele der häufigen Kontroll- und Wartungsarbeiten am Fettabscheider können dann selbst ausgeführt werden!

 

Tipps und Hinweise für einen guten Betrieb

  • Geeignete Küchenreinigungsmittel in sachgerechten Mengen verwenden - kein übermäßiger Einsatz!
  • Spül- und Reinigungsmittel ohne Chlor verwenden, es darf keine stabile Emulsion entstehen. Essensreste vom Geschirr vor dem Spülen gründlich ohne Wasser entfernen.
  • Bei Sichtprüfung des Innenbereichs des Fettabscheiders besonders auf Schäden bzw. Auffälligkeiten an den Phasengrenzen (Wasser/Fett/Luft) achten, insbesondere auf Verfärbungen, Blasenbildung, Ablösung, Korrosion.
  • Nach Entleerung und Reinigung des Fettabscheiders an die zwingend notwendige Frischwasserauffüllung denken!
  • Elektrische Funktionskontrollen durchführen, z. B. akustisch, optische Warneinrichtung für Überlauf.
  • Mit Hilfe von dokumentierten Betriebserfahrungen können individuelle Kontroll-, Entleerungs- und Reinigungsintervalle selbst sinnvoll festgelegt werden.

 

Betreiber-Pflichten Fettabscheider

Welche Überwachung ist nachzuweisen?
Von dem Betreiber des Fettabscheiders, z. B. Gastronom, ist zu veranlassen

  1. Generalinspektionen durch zertifizierten Fachkundigen; zur Inbetriebnahme und danach spätestens alle 5 Jahre
  2. Wartung mit Zustands- und Funktionskontrolle durch zertifizierten Sachkundigen; jährlich
  3. Eigenkontrollen mit einfachen Zustands- und Funktionskontrollen durch zertifizierten Sachkundigen; mindestens monatlich und bei besonderen Ereignissen
  4. Reinigungen: monatliche Kontrolle Füllstand und Messung der Schichtdicken: Fett, Wasser, Schlamm; durch zertifizierten Sachkundigen; mindestens monatliche Entleerung und Reinigung sowie bei Bedarf.

Welche Dokumentation ist nachzuweisen?
Von dem Betreiber des Fettabscheiders, z. B. Gastronom, sind folgende Nachweisunterlagen vorzuhalten:

  1. Betriebstagebuch mit allen technischen Daten zu der Anlage sowie den dokumentierten Ereignissen: Störungen, Kontrollen, Wartungen, Generalinspektionen, Reinigungen etc. sowie den Personendaten und Nachweisen der Sach- und Fachkunde der ausführenden Personen.
  2. Prüfberichte zu Generalinspektionen durch zertifizierten Fachkundigen mit Nachweis sowie
  3. Wartungs- und Entsorgungsbelege gezeichnet durch den zertifizierten Sachkundigen
  4. Nachweis und Fotodokumentation ggf. durchgeführter Mängelbeseitigungen
  5. Bestellung Betriebsbeauftragter für Abwasser, Sachkundigennachweis bzw. Wartungsvertrag mit externer Firma

Wesentliche Änderungen der Verbrauchsanlage

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Wesentliche Änderungen an der Verbrauchsanlage sind beim KKU anzuzeigen

Für die Verbrauchsanlage (Trinkwasserinstallationsanlage) ist der Grundstückseigentümer verantwortlich!

Wesentliche Änderungen an der Verbrauchsanlage sind vom Grundstückseigentümer vor Durchführung der Arbeiten beim KKU anzuzeigen und dürfen nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in das Installateurverzeichnis des Kemptener Kommunalunternehmens oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist (§ 11 Abs. 1 und 4 Wasserabgabesatzung – WAS).

Unter einer wesentlichen Änderung sind alle Arbeiten in der Verbrauchsanlage (Trinkwasserinstallationsanlage) zu verstehen, die vor den Entnahmestellen ausgeführt werden. Dies können Verlängerungen oder Verkürzungen von Installations-Rohrleitungen sein. Insbesondere wenn diese durch Gewindeschneiden, Löten oder Schweißen mechanisch behandelt werden. Ebenso ist das Auswechseln von Sicherungseinrichtungen (Feinfilter und Druckminderer) als wesentliche Veränderung anzusehen, wenn bei der Auswechselung die Art der Sicherung verändert werden kann.

D.h. Einbau, Umbau Sanierung, Rückbau von Bädern, WC, Küche etc. stellen wesentliche Änderungen dar! Um eine wesentliche Änderung handelt sich auch der Einbau von Wasserenthärtungs- oder sonstigen Wasseraufbereitungsanlagen, weil dabei gezielt auf die Wasserbeschaffenheit eingewirkt wird.

> Formular "Anzeige Änderung der Verbrauchsanlage"

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