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Tipps & Tricks

Wasserverluste
Wir empfehlen Ihnen, den amtlichen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen abzulesen, um möglichst zeitnah auf eventuelle Wasserverluste reagieren zu können....mehr

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bereich:
Weshalb wird mein gemeldeter Wasserzählerstand zum Jahresende hochgerechnet?
Da sich das Wirtschaftsjahr des Kemptener Kommunalunternehmens vom 01.01.-31.12. jeden Jahres beläuft, sind die Verbrauchsdaten analog zu ermitteln und abzurechnen.
Aus organisatorischen Umständen erfolgen sowohl die Zählerablesung sowie auch die Gebührenabrechnung bereits im November/Dezember jeden Jahres.

Um den tatsächlichen Verbrauch für den gesamten Abrechnungszeitraum (01.01 – 31.12. jeden Jahres) gerecht zu werden, sind die gemeldeten Wasserzählerstände zum 31.12. jeden Jahres hochzurechnen. Die Hochrechnung erfolgt über sogenannte Wichtungswerte und wird auch im Rahmen der Wirtschaftsprüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer jährlich überprüft.
Wann wird die Wasserzählerablesung durchgeführt?
Die Wasserzählerablesung erfolgt jährlich im November. Sie erhalten dazu eine schriftliche Aufforderung, aus welcher hervorgeht, in welchem Zeitraum der Wasserzählerstand dem Kemptener Kommunalunternehmen mitzuteilen ist.

Erstellt das KKU bei Mieterwechsel eine Abrechnung?
Eine Zwischen- oder Endabrechnung wird bei Mieterwechsel vom Kemptener Kommunalunternehmen nicht erstellt. Eine Abrechnung muss intern vom Eigentümer erstellt werden.
Kann mein Mieter den Gebührenbescheid direkt erhalten?
Eine Veranlagung der Gebühren direkt auf den Mieter ist nicht möglich.
Begründung: Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung bzw. Entwässerungssatzung ist Gebührenschuldner, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.
Was muss ich veranlassen wenn ich ein Haus kaufe oder verkaufe?
Bitte melden Sie schriftlich Ihren Kauf/Verkauf mit unserem Onlineformular „Eigentümerwechsel“ auf dem alle relevanten Daten aufgeführt sind.
> Onlineformular Eigentümerwechsel

Selbstverständlich können Sie uns dies auch in Briefform mitteilen.
> Formular Eigentümerwechsel (PDF)
Wer ist Gebührenschuldner für die Wasser- und Abwassergebühren?
Gebührenschuldner ist immer der Grundstückseigentümer.
Begründung: Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung bzw. Entwässerungssatzung ist Gebührenschuldner, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.

Was passiert wenn ich meine Gebühren nicht bezahle?
Sie erhalten eine Zahlungserinnerung und im Anschluss eine Mahnung, die mit Kosten verbunden sind. Auch die weitere Einforderung auf dem Gerichtsweg ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um eine Lösung zu finden.
Wie kann ich meine Gebühren bezahlen?
Sie können die Gebühren unter Angabe der Kd.Nr./Rechnungseinheit
- überweisen auf unser Konto IBAN DE33 7335 0000 0000 0292 72, BIC: BYLADEM1ALG bei der Sparkasse Allgäu
- bar in unserem Unternehmen einzahlen oder
- am Lastschriftverfahren teilnehmen
> Formular Sepa Lastschrifteinzug (PDF)
Wie hoch sind die aktuellen Gebühren?
Eine Beschreibung und übersichtliche Liste aller Beiträge und Gebühren finden Sie unter folgendem Link: >Beiträge und Gebühren
Gibt es einen Nachlass für die Gartenbewässerung?
Bitte sehen Sie hierzu das
> Formular zum Einbau eines privaten Zwischenzählers (PDF)
Erstellt das KKU eine Abrechung bei Eigentümerwechsel?
Eine Zwischen- oder Endabrechnung wird bei Eigentümerwechsel vom Kemptener Kommunalunternehmen erstellt.
> Online Formular Eigentümerwechsel
Wie kann ich meinem Bescheid widersprechen?
Diese Informationen finden Sie ausführlich beschrieben in der
> Rechtsbehelfsbelehrung (PDF)
Wie werden die Abschlagszahlungen festgesetzt?
Die Abschlagsanforderungen erfolgen gem. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, gültig in ihrer jeweiligen Fassung, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres. Abweichungen, bezüglich der Anzahl der angeforderten Abschläge, können sich je nach Beginn und Ende des Versorgungszeitraumes ergeben.

Die Höhe der Abschlagsbeträge für Wasser und Schmutzwasser errechnen sich in der Regel aufgrund eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt das Kemptener Kommunalunternehmen die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest (Erfahrungswerte unter Rücksichtnahme auf Nutzung bzw. Personenzahl).

Der Abschlagsbetrag für Niederschlagswasser wird nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung festgesetzten gebührenrelevanten Fläche des Grundstücks festgesetzt.


Wie lese ich meinen Zählerstand richtig ab?
Eine bebilderte Anleitung wie Sie Ihren Trinkwasserzähler richtig ablesen, finden Sie hier:
> Ablesung Trinkwasserzähler (PDF)
Kemptener Kommunalunternehmen
Kaufbeurer Straße 15
87437 Kempten (Allgäu)
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Telefax: 0831/57111-39
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8.00-11.30 Uhr
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