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Tipps & Tricks

Wasserverluste
Wir empfehlen Ihnen, den amtlichen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen abzulesen, um möglichst zeitnah auf eventuelle Wasserverluste reagieren zu können....mehr

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bereich:
Wie ermittelt sich die Abwassergebühr?
In Kempten wird der gesplittete Gebührenmaßstab angewandt, d.h. die Abwassergebühren setzen sich aus den Schmutzwassergebühren und Grundgebühren sowie den Niederschlagswassergebühren zusammen.

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Schmutzwassers berechnet. Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung zugeführten Wassermengen, welche durch geeichte Wasserzähler ermittelt werden.

Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird je Wasserzähler, der auf einem Grundstück verwendet wird, nach dem Nenndurchfluss berechnet.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks (m²), von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage abfließen kann.

> zum Gebührenrechner
Was dient als Grundlage zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren?
Grundlage zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr sind die überbauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in den Kanal gelangt, entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt, z.B. aufgrund der Geländeneigung über einen Straßeneinlauf, unter Beachtung des eines angemessenen Abflussbeiwerts.

Was ist der Unterschied zwischen versiegelten Flächen, befestigten Flächen und Dachflächen?
Versiegelte Flächen sind diejenigen Bereiche auf einem Grundstück von denen aus das Wasser nicht direkt ins Erdreich versickern kann sondern in die Kanalisation fließt.
Man unterteilt die versiegelten Flächen in Dachflächen, also den Bereichen die mit Gebäuden überbaut sind und befestigte Flächen also Bodenbeläge, die nicht oder nur teilweise ein Versickern von Niederschlag in das Grundwasser erlauben.
Oder als Formel: Versiegelte Fläche = Dachflächen + befestigte Flächen
Was bedeutet Abflussbeiwert?
Der Abflussbeiwert beschreibt zu wie viel Prozent eine Fläche zur Berechnung herangezogen wird. Z. B. haben ein normales Ziegeldach und eine Asphaltfläche einen Wert von 1,00, d.h. sie werden zu 100% berechnet, ein Gründach oder Ökopflaster haben einen Wert von 0,30, d.h. sie werden zu 30% herangezogen.
Sind befestigte Gartenwege, Grundstückszufahrten oder Hofflächen grundsätzlich gebührenpflichtig?
Wenn das Niederschlagswasser dieser Flächen auf dem Grundstück versickert, sind sie nicht gebührenpflichtig.
Wie wirken sich Zisternen auf die Niederschlagswassergebühr aus?
Zisternen speichern einen Teil des Niederschlagswassers zum eigenen Verbrauch im Garten oder als Brauchwasser (Toiletten, Waschmaschinen).
Zisterne mit Überlauf:
Bei einer Speicherkapazität von mindestens 3,0 Kubikmeter (m3) und Überlauf in die öffentlichen Kanalisationen wird die Zisterne mit Bonusflächen honoriert.
Je Kubikmeter werden 10 Quadratmeter versiegelter Fläche angerechnet, bei z.B. 5 Kubikmeter reduziert sich die anzurechnende versiegelte Fläche somit um 50 m².
Zisternen ohne Überlauf:
Für Zisternen ohne Überlauf ist vom Grundstückseigentümer der Nachweis der an die Zisterne angeschlossenen Dachflächen und befestigten Flächen zu erbringen. Die gebührenwirksame Fläche verringert sich entsprechend, da von diesen Flächen kein Wasser der Kanalisation zugeführt wird.
Wirken sich Regentonnen auf die Niederschlagswassergebühr aus?
Die Sammlung von Niederschlagswasser in Regentonnen erfolgt nur in relativ geringen Mengen und in wenigen Sommermonaten mit Nutzung des Wassers zum Gießen etc.
Die angeschlossenen versiegelten Flächen werden voll veranschlagt und Regentonnen bleiben unberücksichtigt. Indirekt helfen die Regentonnen jedoch bei der Kostensenkung, da das gesammelte Brauchwasser den Frischwasserkonsum verringert.
Fällt die Niederschlagswassergebühr auch an, wenn das Wasser in einen Vorfluter (Bach etc.) abgeleitet oder der Versickerung zugeführt wird?
Bei direkter Einleitung in einen Bach oder bei direkter Versickerung (ohne jede vorherige Benutzung einer öffentlichen Kanalisation) entfällt für die entsprechenden Flächen die Gebührenpflicht.
Wird bei der Ableitung eine öffentliche Einrichtung benutzt, wie z.B. ein Regenwasserkanal und erst dann der Vorfluter oder die Untergrundversickerung in Anspruch genommen, sind die Flächen jedoch nicht von der Gebühr befreit.

Wie wird die Dachfläche berechnet?
Die Größe errechnet sich nach dem tatsächlichen Maß der Dachaußenkanten im Grundriss. Die Dachschräge spielt hierbei keine Rolle.
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