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Tipps & Tricks

Wasserdurchlässige Flächenbefestigung
Wasserdurchlässige Flächenbefestigungen sind überall möglich, wo bodenmechanische, hydrogeologische und sonstige Bedingungen erfüllt sind. Das Sickerwasser muss unbelastet sein, das heißt, es darf nicht zu einer Gefährdung von Boden, Vegetation und Grundwasser führen....mehr

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bereich:
Wie oft wird der Wasserzähler gewechselt?
Unsere Wasserzähler werden in der Regel alle 6 Jahre gemäß der MesseEV ausgewechselt.
Wie kann ich einen Wasserzähler überprüfen lassen?
Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprüfung der Wasserzähler durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle verlangen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
> Formular Prüfung eines Wasserzählers (PDF)

Wie lese ich den Wasserzähler richtig ab?
So lesen Sie den Wasserzähler richtig ab:

1. Vergleichen Sie die Zählernummer am Zähler mit der vorgedruckten Zählernummer vorn auf der Ablesekarte dieses Schreibens.

2. Tragen Sie Ihren Zählerstand wie abgebildet gut lesbar in die vorgegebenen Felder auf der Vorderseite der Ablesekarte nur für die angegebenen Wasserzählernummern ein. Bitte tragen Sie nur die schwarz hinterlegten bzw. die schwarzen Zahlen ein, d.h. ohne Kommastellen.

Wie schütze ich meine Wasserleitungen und den Wasserzähler vor Frost?
In der kalten Jahreszeit sind die Wasserleitungen und der Wasserzähler vor dem Einfrieren zu schützen.

Das Kemptener Kommunalunternehmen gibt dazu einige wichtige Ratschläge:

Die in der kalten Jahreszeit nicht benötigten Leitungen (z.B. Gartenleitungen, Leitungen in unbewohnten oder frostgefährdeten Räumen) sind abzusperren und vollständig zu entleeren. Die entsprechenden Entleerungsventile sollten ständig geöffnet bleiben.

Besonders gefährdete Leitungsteile, die wegen der Wasserversorgung nicht entleert werden können, wie z.B. Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler, sind erforderlichenfalls in geeigneter Weise vor Frost zu schützen. Hierzu können Stroh, Holzwolle, Glaswolle, auch Säcke, Schaumstoffe oder ähnliche Materialien verwendet werden.

In Räumen, in denen sich Wasserzähler bzw. Verteilungsleitungen befinden, sollte Luftdurchzug vermieden werden (Fenster verschließen, Türen abdichten, zerbrochene Scheiben ersetzen). Zur Abdeckung von Flächen dienen Strohmatten, Rupfen, Decken, Säcke oder Pappe, möglichst in dicker Schicht. Spalten und Ritzen durch Wülste mit Stroh- und Altpapierfüllung abdichten.

Sind solche Vorbeugungsmaßnahmen nicht möglich, so kann das Einfrieren von Teilstrecken in Hausleitungen dadurch verhütet werden, dass am Ende des frostgefährdeten Teiles der Leitungen eine Dauerentnahme eingerichtet wird (bleistiftminenstarker Wasserstrahl als Frostlauf). Diese Maßnahme ist ständig zu überwachen, da der Wasserverbrauch auf Rechnung des Abnehmers geht. Bei längeren Zeiträumen kann er erheblich sein!

Bei längerer Abwesenheit der Hausbewohner empfiehlt es sich, die Räume leicht auf Temperatur zu halten. Ist dies nicht möglich, sind die Hausleitungen zu sperren und die Leitungen sowie die angeschlossenen Geräte (z.B. Wasserspeicher) zu entleeren.

Der Zugang zum Wasserzähler sowie die Bedienbarkeit von Ventilen oder Absperrhähnen sollte durch die genannten Maßnahmen jedoch nicht behindert werden.

Für Frostschäden, die infolge Nichtbeachtens der notwendigen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Abnehmer. Das Kemptener Kommunalunternehmen weist besonders auf die oft sehr hohen Instandsetzungskosten hin. Auftretende Schäden am Grundstücksanschluss (Leitung von der Hauptleitung in der Straße bis zur Wasserzähleranlage) und an der Wasserzähleranlage sind unverzüglich dem Kemptener Kommunalunternehmen Tel 0831/57111-0 zu melden. Mit der Beseitigung von Frostschäden hinter der Wasserzähleranlage ist ein Installateur zu beauftragen.

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87437 Kempten (Allgäu)
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