Das KKU hat die Aufgabe, das in Kempten anfallende Abwasser zu sammeln und zu beseitigen. Mit Hilfe von einem Kanalnetz von rund 250 km Länge, Rückhaltebecken, Behandlungsanlagen und Pumpwerke wird diese Aufgabe vom KKU erledigt. Das in Kempten gesammelte Abwasser - jährlich sind das etwa 5,6 Millionen Kubikmeter - wird anschließend an mehreren Übergabepunkten an die Sammelkanalisation des Zweckverband Abwasserverband Kempten übergeben und von dort dem zentralen Gruppenklärwerk zugeführt.
In der KKU-Abteilung "Technik Abwasser" befassen sich die dort Beschäftigten mit der Planung, Bauleitung und Projektüberwachung sowie der Erfassung und Verwaltung der Kanalbestandsdaten und kümmern sich um Grundstücksentwässerung und den laufenden Kanalbetrieb.
Abwasser - Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Schmutzwasser fällt im häuslichen Gebrauch vor allem bei Toilettenspülungen, Duschen und Baden sowie Geschirr- und Wäschewaschen an. Von Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, muss das gesamte Schmutzwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet werden.
Um eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers zu gewährleisten, sollten keine Stoffe durch beispielsweise die Toilettenspülung beseitigt werden die zu Verstopfungen führen können. Beispiele, die nicht in die Kanalisation gehören, leider jedoch regelmäßig zu Verstopfungen und Ablaufproblemen führen, sind Monatsbinden, Tampons, Windeln, Speisereste oder Kleidungsstücke. Auch Feuchttücher führen vielfach zu Problemen, da sich diese sich nicht, wie herkömmliches Toilettenpapier in Verbindung mit Wasser auflösen. Daher sollten Feuchttücher über den Hausmüll entsorgt werden.
Medizinische Wirkstoffe können nur bedingt in der Kläranlage abgebaut werden. Darum sollten Arzneimittel ebenfalls nicht über den Kanal (Toilette, Waschbecken) entsorgt werden.
Öle und Fette können sich in Rohren und Kanälen ablagern und zu schwerwiegenden Verstopfungen führen. Deswegen sollten Fette und Öle nur über einen Fettabscheider in die Kanalisation eingeleitet werden.
Fettabscheider trennen Fette und Öle vom Abwasser. Das fett- und ölhaltige Schmutz- und Spülwasser aus Küchen der Gastronomie, Hotellerie oder Gemeinschaftsverpflegung muss über einen Fettabscheider entsorgt werden. Fettabscheideanlagen reinigen gewerbliche Abwässer vor, bevor das Wasser in die Kanalisation abfließt.
Fett schwimmt aufgrund seiner geringeren Dichte auf, sammelt sich auf der Oberfläche und kann entnommen werden. Das öl- und fettfreie Abwasser fließt in den Abwasserkanal. Da sich in der Anlage auch die Fließgeschwindigkeit des Abwassers verringert, sinken schwere Feststoffe (Essensreste) zu Boden und setzen sich im Schlammfang ab.
Auch Sondermüll wie Farben, Lösungsmittel oder Altöl darf nicht in das Kanalnetz eingeleitet werden. Auch anderweitige Feststoffe, bei denen eine Ablagerungsgefahr besteht, dürfen nicht in das Kanalnetz eingebracht werden. Dazu zählt beispielsweise auch Katzenstreu.
Im industriellen Bereich muss Schmutz- bzw. Prozesswasser teilweise durch aufwendige Anlagen vor der Einleitung in das Kanalnetz aufbereitet werden, damit schädliche Inhaltsstoffe (zum Beispiel Fest- oder Schwebstoffe) nicht in die Kanalisation gelangen können.
Versickerung ist der beste Weg
Grundsätzlich sollte so wenig Niederschlagswasser wie möglich über die Kanalisation abgeleitet werden. Dazu können versickerungsfähige Oberflächenbeläge und Rückhaltesysteme beitragen. Muss Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen beseitigt werden, sollte das Niederschlagswasser möglichst nah am Entstehungsort wieder dem Wasserkreislauf zugeführt werden. Dadurch werden Abflussmengen reduziert und positive Effekte auf Boden, Wasserhaushalt, das Mikroklima und die örtliche Tier- und Pflanzenwelt erzielt.
Deswegen hat vorrangig eine Versickerung des Niederschlagswassers direkt auf dem Grundstück zu erfolgen (sog. dezentrale Versickerung), sofern dies die Bodenverhältnisse dort zulassen. Hierfür gibt es verschiedene Systeme wie Mulden-, Schacht oder Rigolenversickerungen, deren Eignung stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Voraussetzung für eine Planung der Versickerungsanlage ist die Kenntnis über die Sickerfähigkeit des Untergrunds (Sickertest oder geologisches Bodengutachten).
Eine Alternative ist die direkte Einleitung des Niederschlagswasser in ein Gewässer. Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer ist eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Es bedarf daher grundsätzlich einer entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Für Kempten (Allgäu) ist das das Amt für Umwelt und Naturschutz bei der Stadtverwaltung Kempten (Allgäu). Eine wasserrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die an ein Gewässer angeschlossene befestigte Fläche insgesamt nicht größer als 1.000 m2 ist.
Erst wenn weder eine Versickerung noch eine Direkteinleitung in ein Gewässer möglich sind, kann das Niederschlagswasser über die Kanalisation beseitigt werden.
Damit die abzuleitende Niederschlagsmenge reduziert wird kann eine Nutzung des Niederschlagswassers vorgesehen werden. Dies wirkt sich neben den positiven Umweltaspekten auch reduzierend auf die Niederschlagswassergebühr aus. Zum anderen wird weniger Frischwasser benötigt. Dies entspricht dem Grundgedanken des „Wassersparens“ und reduziert gleichzeitig die Kosten für den Frischwasserbezug.
Um Niederschlagswasser nutzen zu können, muss eine Fassung und Rückhaltung des Wassers in einer Zisterne erfolgen. Von dort kann das Wassers beispielsweise zur Gartenbewässerung entnommen werden. Die Nutzung des Niederschlagswasser im Haushalt zum Beispiel für Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschine ist ebenfalls denkbar. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für die Nutzung von Niederschlagswasser zum Betrieb einer Waschmaschine eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang formlos beim KKU beantragt werden muss.
Gelangt Niederschlagswasser über unbefestigte Flächen in das Erdreich, so wird dieses im Weiteren allgemein als Grundwasser bezeichnet. Als Grundwasser ist neben einer mehr oder weniger langsam fließender Grundwasserschicht auch Schichten- und Drainagewasser zu verstehen.
Niederschlagsmengen die vom Erdreich nicht mehr aufgenommen werden können bilden Oberflächenwasser. Beginnt dieses abzufließen wird es als „wild abfließendes Wasser“ bezeichnet. Dies kann insbesondere bei Starkregenereignissen zu großen Problemen führen. Gegebenenfalls sammelt sich das Oberflächenwasser in einer Senke (z.B. Baugrubenentwässerung).
Grundsätzlich ist Grund- und Oberflächenwasser kein Abwasser! - und darf deshalb auch nicht über die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden. Somit liegen hierdurch entstehende Problematiken auch nicht im Zuständigkeitsbereich des Kemptener Kommunalunternehmen.
Dennoch besteht, über eine im Einzelfall zu treffende Sondervereinbarung (mit Auflagen und gegen Gebühr), die Möglichkeit temporär Oberflächenwasser (z.B. Baugrubenentwässerung) oder dauerhaft Grundwasser (z.B. Drainagewasser) zur weiteren Ableitung über die öffentliche Kanalisation zu übernehmen.