- Entleeren nicht benötigter Leitungen:
Leitungen in unbeheizten oder frostgefährdeten Bereichen (z.B. Garten, unbewohnte Räume) sollten abgesperrt und vollständig entleert werden. Entleerungsventile sollten offen bleiben. - Schutz gefährdeter Teile:
Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler, die nicht entleert werden können, müssen durch Materialien wie Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Säcke oder Schaumstoffe vor Frost geschützt werden. - Vermeidung von Luftzug:
In Räumen mit Wasserzählern und Verteilungsleitungen sollte Luftzug vermieden werden (Fenster und Türen schließen, Scheiben ersetzen). Spalten und Ritzen können abgedichtet werden. - "Frostlauf":
Falls Vorbeugungsmaßnahmen nicht möglich sind, kann ein bleistiftminenstarker Wasserstrahl am Ende des frostgefährdeten Teils der Leitung einen Frostlauf verhindern. Dies muss jedoch überwacht werden, da der Wasserverbrauch erheblich sein kann. - Bei längerer Abwesenheit:
Entweder die Räume leicht beheizen oder die Hausleitungen sperren und sowohl die Leitungen als auch angeschlossene Geräte (z.B. Wasserspeicher) entleeren. - freier Zugang:
Der Zugang zu Wasserzählern und die Bedienbarkeit von Ventilen dürfen durch die Schutzmaßnahmen nicht behindert werden. - Haftung und Meldepflicht:
Bei Frostschäden haftet der Grundstückseigentümer. Darum Schäden am Grundstücksanschluss bis inkl. KKU Wasserzähleranlage bitte unverzüglich dem Kemptener Kommunalunternehmen (Tel.: 0831/57111-23) melden. - Für Schäden hinter der KKU Wasserzähleranlage beauftragen Sie bitte umgehend einen Installateurfachbetrieb.