10.11.2025

Frostschutz für Wasserleitungen

Anleitung zum Frostschutz für Wasserleitungen


  • Entleeren nicht benötigter Leitungen:
    Leitungen in unbeheizten oder frostgefährdeten Bereichen (z.B. Garten, unbewohnte Räume) sollten abgesperrt und vollständig entleert werden. Entleerungsventile sollten offen bleiben.
  • Schutz gefährdeter Teile:
    Kellerleitungen, Ventile und Wasserzähler, die nicht entleert werden können, müssen durch Materialien wie Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Säcke oder Schaumstoffe vor Frost geschützt werden.
  • Vermeidung von Luftzug:
    In Räumen mit Wasserzählern und Verteilungsleitungen sollte Luftzug vermieden werden (Fenster und Türen schließen, Scheiben ersetzen). Spalten und Ritzen können abgedichtet werden.
  • "Frostlauf":
    Falls Vorbeugungsmaßnahmen nicht möglich sind, kann ein bleistiftminenstarker Wasserstrahl am Ende des frostgefährdeten Teils der Leitung einen Frostlauf verhindern. Dies muss jedoch überwacht werden, da der Wasserverbrauch erheblich sein kann.
  • Bei längerer Abwesenheit:
    Entweder die Räume leicht beheizen oder die Hausleitungen sperren und sowohl die Leitungen als auch angeschlossene Geräte (z.B. Wasserspeicher) entleeren.
  • freier Zugang:
    Der Zugang zu Wasserzählern und die Bedienbarkeit von Ventilen dürfen durch die Schutzmaßnahmen nicht behindert werden.
  • Haftung und Meldepflicht:
    Bei Frostschäden haftet der Grundstückseigentümer. Darum Schäden am Grundstücksanschluss bis inkl. KKU Wasserzähleranlage bitte unverzüglich dem Kemptener Kommunalunternehmen (Tel.: 0831/57111-23) melden.
  • Für Schäden hinter der KKU Wasserzähleranlage beauftragen Sie bitte umgehend einen Installateurfachbetrieb.