Der Bundesrat hat am 31. März 2023 der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Änderungen zugestimmt, so dass in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft treten wird. Die neue Trinkwasserverordnung nimmt mit einer Vielzahl von Anpassungen die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf. So werden u.a. auch neue und geänderte Qualitätsparameter festgelegt. Besonders aufsehenerregend war die Neueinführung des Parameters der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Demnach sind Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, das Trinkwasser im Bereich der Gewinnungsanlagen auf PFAS zu untersuchen.
Das Kemptener Kommunalunternehmen hat bei seinen eigenen Quellen in Leubas und Fleschützen bereits eine Untersuchung auf PFAS durchführen lassen. Die Beprobung fiel erfreulich gut aus, da keine PFAS nachgewiesen werden konnten. Auch die Quellen vom Zweckverband Fernwasserversorgung Oberes Allgäu wurden auf PFAS untersucht. Auch hier wurde keine Belastung festgestellt.
Link zu den gesamten PFAS-Prüfberichten (PDF)