Auskunft über Beiträge und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Sind Sie im Antragsverfahren "Auskunft zu öffentlichen Lasten" nicht der Grundstückseigentümer?
Dann benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen.

Grundstück

Angaben zum Antragsteller

 

Die Auskunftsgebühr beträgt je nach Aufwand ab 35 EUR. Die Kosten der Auskunft trägt der Antragstellende. Die Auskunft wird nur an den aktuellen Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigen erteilt. Eine Auskunft an Dritte erfolgt nur bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.

Download Vollmacht
 

Unterlagen

Hier können Sie bei Bedarf eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht als PDF hochladen.
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