Löschwasserauskunft nach DVGW-W 405

Sind Sie im Antragsverfahren Löschwasserauskunft nicht der Grundstückseigentümer?
Dann benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen.

Grundstück

Angaben zum Antragsteller

Anlass für Löschwasserauskunft

Benötigte Löschwassermenge nach DVGW-W 405 für 2 Stunden (Pflichtangabe)

48 m³/Std
96 m³/Std
192 m³/Std
 

Die Auskunftsgebühr beträgt je nach Aufwand ab 50 EUR. Die Kosten der Auskunft trägt der Antragstellende. Die Auskunft wird nur an den aktuellen Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigen erteilt. Eine Auskunft an Dritte erfolgt nur bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.

Download Vollmacht
 

Unterlagen

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