Die Auskunftsgebühr beträgt je nach Aufwand ab 50 EUR. Die Kosten der Auskunft trägt der Antragstellende. Die Auskunft wird nur an den aktuellen Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigen erteilt. Eine Auskunft an Dritte erfolgt nur bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.