Antrag auf Spartenauskunft

Sind Sie im Antragsverfahren Spartenauskunft (auch erweiterte Spartenauskunft) nicht der Grundstückseigentümer?
Dann benötigen wir eine Vollmacht (z. B. auch Kundenauftrag) von Ihnen.

Antrag auf

Spartenauskunft Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Hauptleitung Wasser und Kanal sowie Grundstücksanschlüsse

erweiterte Spartenauskunft
zusätzlich genehmigter Plan, aus dem der Verlauf der privaten Grundstücksentwässerungsanlage hervorgeht (soweit archiviert)
Die Auskunftsgebühr für die erweiterte Spartenauskunft beträgt je nach Aufwand ab 20 EUR. Die Kosten der Auskunft trägt der Antragstellende.
 
Spartenpläne werden für folgende Baumaßnahme beantragt:

Angaben zum Antragsteller

Form der erweiterten Spartenauskunft

Die Auskunft wird nur an den aktuellen Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigen erteilt. Eine Auskunft an Dritte erfolgt nur bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht.

Download Vollmacht


Unterlagen

Hier können Sie bei Bedarf eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht als PDF hochladen.
Bitte keine Word-Dateien!
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