Für Installationsunternehmen: Antrag Installateurverzeichnis
Die „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3.2.1958 i. d. Fassung vom 1.3.2007", die sog. „Installationsrichtlinien" sind Grundlage und treffen Aussagen dazu, unter welchen Voraussetzungen die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt.
Die Voraussetzungen wurden von den Landes-Installateurausschüssen Bayern und Baden-Württemberg einheitlich in einem Merkblatt festgehalten.
Die Eintragung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird zu gegebener Zeit bei weiterhin bestehenden Voraussetzungen verlängert.
Antrag Installateurverzeichnis und Eigenerklärung (PDF)
=> bitte vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit sämtlichen erforderlichen Anlagen dem KKU zukommen lassen.
Entweder an installateurverzeichnis@kku-kempten.de oder KKU, Abteilung Technik, Kaufbeurer Straße 15, 87437 Kempten (Allgäu)
Gebühr für Eintragung 100,- EUR, für Änderung/Verlängerung der Eintragung 70,- EUR.
Weitere Informationen: