Der Grundstücksanschluss oder auch Hausanschluss gehört auch innerhalb des privaten Grundstücks zur öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des KKUs und steht in dessen Eigentum. Daher ist ausschließlich das KKU zuständig, den Grundstücksanschluss zu errichten, zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern.
Das Absperrventil mit Rückflussverhinderers ist der Übergabepunkt von der öffentlichen Trinkwasserversorgung zur privaten Wasserverbrauchsanlage.
Folgende Hinweise sollen dem Eigentümer und Planer im Vorfeld einer Baumaßnahme Information, Anregungen und Hilfestellungen bieten.
Falls erforderlich informiert das KKU, ob für ein Grundstück ein Anschlussrecht an die öffentliche Wasserversorgung besteht oder unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück ohne ein solches Anschlussrecht trotzdem an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden kann.
Auf Antrag des Grundstückseigentümers wird der Grundstücksanschluss hergestellt, geändert, abgetrennt und beseitigt.
Aufgabe des Grundstückseigentümers ist es, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung des Grundstücksanschlusses zu schaffen sowie den anschließenden sicheren Betrieb zu ermöglichen und zu gewährleisten. Dazu gehört es, dass
Schon während einer Baumaßnahme wird oft Wasser für die verschiedenen Gewerke und für die Reinigung der Gerätschaften benötigt. Auf Antrag stellt das KKU einen vorübergehenden Bauwasseranschluss bereit. Der Bauwasseranschluss erfolgt in einem dafür bereitgestellten frostsicheren Bauwasserschacht. Der Bauwasserschacht ist an das öffentliche Wassernetz über eine erdverlegte Anschlussleitung angebunden. Diese Anschlussleitung wir später meist als Grundstücksanschlussleitung verwendet. Um Verzögerungen auf der Baustelle zu vermeiden, beantragen Sie Bauwasser bitte mindestens 4 Wochen vor Baubeginn beim KKU.
Erfolgt keine Wasserabnahme mehr über die Wasserverbrauchsanlage, ist dies dem KKU formlos mitzuteilen. Dies ist der Fall, wenn ein Gebäudeabriss oder wenn ein Gebäude dauerhaft nicht genutzt wird oder unbewohnt ist. Wird ein Grundstücksanschluss dauerhaft stillgelegt, so besteht die Gefahr einer Verkeimung des in der Grundstücksanschlussleitung stehenden Wassers. In diesen Fällen prüft das KKU ob ggf. der Anschluss rückgebaut werden muss.
Wird für eine Baumaßnahme ein Brandschutzgutachten benötigt, erteilt das KKU auf Antrag eine Löschwasserauskunft nach DVGW-W 405.
Bevor eine Verbrauchsanlage im Rahmen einer Neubaumaßnahme hergestellt oder bei einem Umbau wesentlich geändert wird ist eine Zulassung durch das KKU erforderlich. Die Zulassung für eine neue oder geänderte Verbrauchsanlage muss der Grundstückseigentümer beim KKU beantragen. Mit den Arbeiten an der Verbrauchsanlage darf der Installateurfachbetrieb erst beginnen, wenn die Zulassung durch das KKU vorliegt.
Arbeiten an der Wasserverbrauchsanlage (Verbrauchleitungen / Hausinstallation) dürfen nur durch Fachfirmen durchgeführt werden, die entweder im KKU Installateurverzeichnis oder im Installateurverzeichnis eines anderen Wasserversorgers eingetragen sind.
Unter einer wesentlichen Änderung sind alle Arbeiten an der Verbrauchsanlage (Trinkwasserinstallationsanlage) zu verstehen, die vor den Entnahmestellen ausgeführt werden. Dies können Verlängerungen oder Verkürzungen von Installations-Rohrleitungen sein. Insbesondere wenn diese durch Gewindeschneiden, Löten oder Schweißen mechanisch behandelt werden. Ebenso ist das Auswechseln von Sicherungseinrichtungen (Feinfilter und Druckminderer) als wesentliche Veränderung anzusehen, wenn bei der Auswechselung die Art der Sicherung verändert werden kann.
Der Einbau, Umbau Sanierung, Rückbau von Bädern, WC, Küche etc. stellen wesentliche Änderungen dar. Eine wesentliche Änderung ist auch der Einbau von Wasserenthärtungs- oder sonstigen Wasseraufbereitungsanlagen, weil dabei gezielt auf die Wasserbeschaffenheit eingewirkt wird.
Die Nutzung des Niederschlagswasser im Haushalt zum Beispiel für Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschine ist ökologisch sinnvoll und spart Gebühren. Eine Zisterne, in der Regenwasser zur Nutzung im Haushalt gesammelt wird, ist Bestandteil der privaten Verbrauchsanlage. Darum müssen Angaben zur Zisterne im Antrag auf Zustimmung für die Verbrauchsanlage gemacht werden. Die nachträgliche Umrüstung einer Zisterne, zur Regenwassernutzung im Haushalt ist eine Änderung der Verbrauchsanlage, der vom KKU zugestimmt werden muss. Die Zustimmung ist vor Beginn der Umrüstung beim KKU zu beantragen.
Bei der Regenwassernutzung im Haushalt ist zu beachten, dass für die Nutzung zum Betrieb einer Waschmaschine eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang formlos beim KKU beantragt werden muss.