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F.A.Q.

Was ist Wasserhärte?
Ist die Kenntnis der Wasserhärte wichtig?
Warum Gebührensplitting?

Impulse für einen nachhaltigen Umgang mit Niederschlagwasser durch Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

Der Klimawandel beeinflusst bereits jetzt das Leben in unseren Städten und Gemeinden. Häufigere Extremereignisse wie Hochwasser, Starkregen und längere Trocken- und Hitzeperioden erfordern ein Umdenken im Umgang mit Niederschlagswasser.

So müssen wir die Flächenversiegelung begrenzen, versiegelte Flächen möglichst wieder versickerungsfähig gestalten und Anlagen zur Versickerung, Rückhaltung, Speicherung bzw. Nutzung des Niederschlagwassers schaffen.

Die Begrünung von Dächern, Fassaden und Plätzen verbessert die Luftqualität und wirkt kühlend. Mit diesen sogenannten „grün-blauen" Strukturen können die Auswirkungen des Klimawandels gemindert und gleichzeitig neue Lebensräume geschaffen werden.

Ein wertvolles Instrument zur Motivation der Grundstückseigentümer für einen naturnahen Umgang mit Regenwasser ist die getrennte Gebührenerhebung für Schmutz- und Niederschlagswasser. Bei dieser sog. gesplitteten Abwassergebühr (GAG) werden die Schmutzwassergebühren nach den verbrauchten Kubikmetern an Frischwasser berechnet und die Niederschlagswassergebühren getrennt davon („gesplittet") anhand der versiegelten Fläche.

Die Schmutzwassergebühr kann in geringem Umfang durch wassersparende Geräte und Armaturen usw. reduziert werden. Bei der Niederschlagswassergebühr kann der Hauseigentümer Geld sparen, indem er Entsiegelungsmaßnahmen durchführt und das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückhält, versickern lässt oder zur Regenwassernutzung speichert. Das leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines natürlichen Wasserkreislaufes und damit zu einer besseren Grundwasserneubildung sowie zur Verringerung von Überschwemmungen und Kanalüberlastungen.

Indem die Gebühren nicht mehr pauschal, sondern nach dem Verursacherprinzip erhoben werden, werden die Kosten gerechter verteilt: Wer viel einleitet, zahlt auch viel. Mehrpersonenhaushalte und Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit geringer befestigter Fläche werden entlastet. Einleiter von großen befestigten Flächen, wie Verbrauchermärkte mit großen Verkaufs- und Parkflächen, zahlen dementsprechend mehr.

Der gesplittete Gebührenmaßstab bietet damit den Kommunen auch die Möglichkeit, nicht nur Entsiegelungen, sondern auch Regenwasserzisternen und Gebäudebegrünungen indirekt zu fördern. Je nach Ausführung (Extensiv- oder Intensivgründach) können sich begrünte Dachflächen mindernd auf die Niederschlagswassergebühr auswirken. Auch Zisternen können bei entsprechender Größe und Bauart gebührenmindernd angerechnet werden.

Tipps zur praktischen Umsetzung einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung finden Bürgerinnen und Bürger in der Broschüre des Landesamtes für Umwelt: Regenwasserversickerung - Gestaltung von Wegen und Plätzen - Praxisratgeber für den Grundstückseigentümer. Diese kann kostenfrei unter www.bestellen.bayern.de heruntergeladen werden.

Im Hinblick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht steht es den Kommunen grundsätzlich frei, die Kosten für die Abwasserentsorgung in Schmutz- und Niederschlagswasserkosten aufzuteilen, wobei jedoch eine Einschränkung besteht: Die gesplittete Abwassergebühr muss laut gängiger Rechtsprechung eingeführt werden, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nicht geringfügig sind, sondern die Erheblichkeitsschwelle von 12 Prozent der, der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung übersteigen.

Im Stadtgebiet Kempten (Allgäu) gibt es die gesplittete Abwassergebühr seit 2005.

 

 

 

 

 

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